ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Usedomer Fewo Vermietung
Sehr geehrte Gäste, bitte beachten Sie folgende Bedingungen, die Bestandteil des Reisevertrages sind.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit Ihrem Reservierungsauftrag bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, die keiner bestimmten Form bedarf.
2. Bezahlung
2.1. Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Reisepreises zu leisten, innerhalb von 7 Tagen nach Buchung. Der vollständige Reisepreis (Restbetrag) ist 4 Wochen vor der Anreise zu zahlen. In Ausnahmefällen (sh. kurzfristige Buchung) Bezahlung nach Anreise und Belegung der Ferienwohnung innerhalb 48 Std. in bar.
2.2. Kurzfristige Buchung: Sollte die Anreise innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung erfolgen (Datum der Reservierungsbestätigung) wird diese Reservierung für beide Seiten verbindlich, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich (FAX oder E-Mail) widersprochen wird.
3. Leistungen/ Preise
3.1. Für die vertraglichen Leistungen gelten die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in unserem Prospekt, bzw. im Angebot, welche für den Reisezeitraum gültig sind.
3.2. Die Objekte dürfen nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden incl. Kleinkinder und Babys. Bei Überschreitung ist der Leistungsträger berechtigt, überzählige Personen auszuweisen oder aber für diese einen Aufpreis zu verlangen. Tiere sind nicht erlaubt.
3.3. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsachen einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Stornierung der Buchungsbestätigung
4.1. Das BGB geht davon aus, dass Verträge grundsätzlich zu erfüllen sind. Nimmt der Gast ohne Absage die bereitgestellte Unterkunft nicht in Anspruch, bleibt er trotzdem zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen der Gast ausbleibt ($ 535 und 522 BGB).
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldeten Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen o. Entschädigung gemäß § 651 i BGB lt. folgend. Aufstellung verlangen.
a.) Ferienwohnung bis 45 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises, bei Rechnungsbeträgen unter 90,00 € in jedem Fall 25,00 €. Ab 44. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Ab 21. Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises. Ab 10. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises. (Jeweils zuzgl. Bearbeitungsgebühr von 20,00 EUR).
5. Nichtantritt der Reise und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1. Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch bzw. geht uns eine entsprechende Mitteilung ab dem Tag der erstgebuchten Leistung zu, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir bezahlen an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück.
6. Mitwirkungspflicht
6.1. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles Ihnen im Rahmen Ihrer in gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich vorzutragen.
6.2. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen nicht nach, besteht nach der Abreise kein Anspruch mehr.
7. Anreisezeiten
7.1. Die Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu verlassen. Wir bitten jedoch am Anreisetag bis spätestens 18.00 Uhr anzureisen. Bei verspäteter Anreise bitten wir um Information, ansonsten werden wir Ihre Ferienwohnung anderweitig vergeben.
8. Reiseversicherungen
8.1. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen, eine solche Versicherung, damit Sie im Falle einer unvorhergesehenen Absage abgesichert sind, mit der Buchung abzuschließen.
9. Gerichtsstand
9.1. Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort für Sie ist das Amtsgericht Wolgast.
10. Sonstiges
Bei Belegung der Ferienwohnung ist unsere Hausordnung zu beachten und einzuhalten.
Die Mitnahme von E- Fahrräder in die Wohnung sowie der dazugehörige Akku zum aufladen ist nicht gestattet.